Mein Test

Leuchtturm Mediation - Walter Kriebaum - Angebot

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Erstgespräch

In einem persönlichen Erstgespräch finden wir heraus, ob die „Chemie“ zwischen uns passt. Wir reden über jene Themen, die sie zu mir bringen. Das Erstgespräch kann ihnen schon im Vorfeld Einblick in das Verfahren einer Mediation geben sowie der Klärung von Fragen dienen. Damit soll ihnen eine Entscheidungshilfe gegeben werden, ob sie sich einem Regelungsprozess (Mediation) oder einem Beratungsprozess (Konflikt- & Mobbingberatung) anvertrauen wollen oder nicht.

Ich nehme mir ausreichend Zeit dafür. Ein gewünschtes unverbindliches und persönliches Erstgespräch wird mit € 70,- in Rechnung gestellt.

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Mediation

Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz beschreibt Mediation als eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen. (§ 1 Abs 1 ZivMediatG)

Vereinfacht dargestellt geht es bei einer Mediation also um die Vermittlung zwischen verschiedenen Konfliktparteien mit dem Ziel der Einigung. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten Mediatoren*innen unterstützen die Herstellung einer wertschätzenden Atmosphäre und sorgen für einen fairen Ablauf der Gespräche unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten. Mediatoren*innen unterstützen die Parteien beim eigenverantwortlichen Auffinden einer außergerichtlichen, für beide Seiten passenden Regelung („Lösung“). Dabei steht nicht die Klärung von Schuldfragen im Fokus der Bemühungen, sondern der Blick in eine zufriedenere Zukunft.

Was Mediation nicht ist:

  • sie ist keine Rechtsberatung
  • sie bietet keinen Platz für Unfairness oder Zwang
  • sie stellt insbesondere am Beginn keinen „Spaziergang“ dar, wenngleich ein solcher im späteren Verlauf durchaus hilfreich sein kann
  • sie ist keine Therapie
  • sie ist kein Wettkampf über Werturteile – Werte sind nicht verhandelbar
  • sie ist kein Verfahren, in dem ein Dritter (Mediator*in) Entscheidungen für oder über andere trifft

Konflikt- & Mobbingberatung

Konflikte und deren Eskalation bei z.B. Mobbing, dem Psychoterror am Arbeitsplatz, stellen ein zunehmendes Problem in der Gesellschaft dar. Für die Betroffenen bedeutet das, einen tiefen Schock zu erleiden oder auch einen inneren Bruch zu erleben und ein Trauma bzw. einen ähnlichen psychischen Zustand bewältigen zu müssen. Unbearbeitete Konflikte und insbesondere Mobbing beeinflussen das psychische und physische Wohlbefinden maßgeblich und wirken sich auf die gesamte Lebens- und Berufsqualität aus. Es kommt zu Krankenständen, Verminderung der Arbeitsleistung, Arbeitsplatzwechsel, mitunter zum Verlust des Arbeitsplatzes.

Was aber zeichnet Mobbinghandlungen überhaupt aus? Wie können sich Betroffene schützen? Wer gibt Hilfestellung und Beratung? Und was sagt der Gesetzgeber dazu? Das sind nur einige Beispiele für eine Vielzahl an Fragen, zu denen ich Informationen, Rat und Antworten bieten kann.

Verschwiegenheit als eingetragener MediatorVerschwiegenheit

Als eingetragener Mediator unterliege ich gemäß §18 des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZivMediatG) der Verschwiegenheit. Was Sie mir anvertrauen behandle ich streng vertraulich.